Projekt Grenzstein

Das Weilimdorfer Grenzstein-Projekt

Grenzsteinsuche im Kinderferienprogramm

Grenzsteinsuche im Kinderferienprogramm

Angetrieben von dem Gedanken, dass die über die gesamte Markung Weilimdorf verteilten Grenzsteine aus der Zeit vor dem Beginn der württembergischen Landvermessung von 1818 , abgeräumt, zerschlagen oder gestohlen werden oder einfach dem Zahn der Zeit erliegen, hat sich auf der Jahresmitgliederversammlung des Weilimdorfer Heimatkreises am 10.03.2008 spontan eine Gruppe gebildet, die diese alten Grenzsteine suchen, erfassen und vermessen will.

die Grenzstein-Projektgruppe bei ihrer Sitzung am 10. April 2008

die Grenzstein-Projektgruppe bei ihrer Sitzung am 10. April 2008

Grenzsteine wurden seit Beginn des 16. Jhts. Im Herzogtum Württemberg gesetzt und dokumentierten Rechts- und Territoriumsgrenzen, aber auch Zehnt-, Wald- oder Jagdgrenzen. Auf ihren Seiten finden wir Wappen, Hoheitszeichen, Jahreszahlen, Zahlen und immer auf dem Kopf des jeweiligen Steins den Verlauf der Grenze als eingemeißelte Kerben, den Krinnen, Ruten oder auch Winkelrinnen. Auf Erfassungsbögen der GEEK – Gesellschaft zur Erhaltung und Erforschung der Kleindenkmale in Baden-Württemberg e.V. – wird neben den Ansichtsskizzen der vier Seiten und der Aufsicht zusätzlich noch der Erhaltungszustand und die Lage, ermittelt durch einen Kompass, sowie Besonderheiten eingetragen.

ein Grenzstein mit der Hirschstange im Detail

ein Grenzstein mit der Hirschstange im Detail

Bei einem ersten Findungsgang konnte an Hand der Kieser´schen Karte von 1792 bereits eine besondere Grenzsituation im Fasanenwald festgestellt werden. Die Gruppe wird in der nächsten Zeit deshalb zunächst das Gelände des Fasanengartens untersuchen, da hier Herrschafts- und Waldgrenzen ein dichtes Netz von Grenzsteinen erforderte.

Neben den Grenzsteinen werden im Lauf der Untersuchung auch die sonstigen Kleindenkmale wie Kreuze, Ruhesteine und Maurerreste erfasst und sind damit denkmalgeschützt, was alle Grenzsteine bereits auch ohne Erfassung sind. Deshalb wird das Entfernen strafrechtlich verfolgt, zumal viele Steine auch heute noch wesentliche Grundlage für die Grundbücher und die Flurstücksgrenzen sind.

Erika Porten, 28. April 2008

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